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Sollten Sie Arbeitnehmer nach dem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Mindestentgelte in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau über den 30. Oktober 2017 hinaus beschäftigen, empfehlen wir [...]

Diese Information ist nur für Mitglieder des Landesverbandes Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V. im internen Mitgliederbereich abrufbar:

Vollständigen Artikel „Mindestlohn: Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag wegen Erhöhung zum 01. November 2017“ anzeigen.


 
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