Kraftstoffpreise
Am 1.1.2022 tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft. Eine Tonne CO2 schlägt dann mit 30 Euro zu Buche, was den Spritpreis deutlich erhöht. Entsprechend verteuert sich das Benzin auf 8,4 Cent pro Liter, Diesel steigt auf 9,5 Cent pro Liter.
Corona-Bonus: Auszahlung bis Ende März
Arbeitnehmer können maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. ...
Das gilt noch bis zum 31. März 2022. Eine Voraussetzung für die Auszahlung: Die Höchstgrenze von 1.500 Euro darf nicht überschritten werden.
Führerschein umtauschen: Wichtige Frist im Januar
Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2022 umtauschen.
Mindestlohn steigt
2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal. Ab dem 1. Januar schreibt der Gesetzgeber 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde vor. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro die Stunde.
Familienbetriebe werden steuerlich entlastet
Personenhandelsgesellschaften können ab Januar 2022 wie Kapitalgesellschaften besteuert werden. Durch die niedrigeren Steuersätze soll die finanzielle Liquidität von mittelständischen Unternehmen gestärkt werden. Eine interessante Möglichkeit, die aber auch Nachteile hat: So steht diese Option etwa nur Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften zu, nicht dagegen Einzelunternehmern.
Pflegereform tritt in Kraft
Unter anderem wird der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent angehoben. Zusätzlich beteiligt sich der Bund ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Ab September 2022 dürfen nur noch die Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif vergüten.
Registrierkassenpflicht: Wichtige Frist endet
Das sogenannte Kassengesetz ist seit 2018 in Kraft. Seitdem kamen jährlich neue Anforderungen auf Betriebe zu, die elektronische Registrierkassen benutzen. Etwa galt die Pflicht, diese bis Ende September 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufzurüsten oder neu anzuschaffen. Noch gilt eine Übergangsregelung für Betriebe, die nicht aufrüstbare Altkassen zwischen dem 26. November und 31. Dezember 2019 gekauft haben und die den gesetzlichen Anforderungen vom 1. Januar 2017 entsprechen. Diese Sonderregel endet 2022: Entsprechende Kassen können nur noch bis 31. Dezember 2022 eingesetzt werden.
E-Auto-Förderung
Vom 1.1.2022 an ändert sich die Förderrichtlinie für Hybrid-Fahrzeuge bei der E-Auto-Prämie von Staat und Herstellern. Plug-in-Hybrid-Modelle müssen ab Jahresanfang eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweisen, ab 2025 sind es sogar 80 Kilometer. Bisher lag die Reichweite bei 40 Kilometern und einem Maximal-Ausstoß von 50 Gramm CO2 pro Kilometer. Die Emissionsgrenze bleibt weiterhin bestehen.
Änderung Umsatzsteuerpauschalierung
Wer eine (Netto-)Umsatzgrenze in Höhe von 600.000 Euro für das Kalenderjahr 2021 überschreitet, kann keine pauschale Umsatzsteuer ab dem 1.1.2022 ausweisen, sondern ist, wie ein optierender Landwirt/Gärtner zum Ausweis des Regelsteuersatzes von 7 % bzw. 19 % verpflichtet. Pauschalierende Landwirte dürfen ab 2022 statt wie bisher 10,7 % nur 9,5 % Umsatzsteuer einbehalten.