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Das Bundesumweltministerium plant eine Änderung des Verpackungsgesetzes zum 3. Juli 2021, mit der Folge, dass nun alle Verpackungen registrierungspflichtig sein sollen. Dies gilt dann neu auch für Inverkehrbringer von Serviceverpackungen. Das würde bedeuten, dass künftig jeder Blumenladen, jeder Einzelhandelsgärtner und jeder Hofladen sich registrieren lassen muss, auch wenn dieser die Lizenzierungspflicht auf den Vorvertreiber verlagert hat.

„Die Unternehmen müssen schon jetzt immer mehr Zeit dafür aufbringen, um allen bürokratischen Forderungen, die die Politik aufstellt, gerecht zu werden. Aber anstatt Bürokratie abzubauen, um regionale Produktion und Handel zu unterstützen, wird hier – einmal wieder – ein weiteres Bürokratiemonster geschaffen. Die Novelle wird nicht das bestehende Kontrolldefizit lösen. Denn trotz Einsicht ins öffentliche Register, wird schon jetzt überwiegend unberechtigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Die Eintragung von mehreren tausenden kleinen- und mittelständischen Betrieben in das System ist unverhältnismäßig, zumal die Lizenzierung der Verpackung in der Regel wie gehabt bereits vom Vorvertreiber übernommen wird. Von einer seitens der Politik gerne versprochenen Entbürokratisierung sind wir so meilenweit entfernt“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverbandes NRW.                    

Zur Information: Nach dem nun erfolgten Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren. 

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