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Seit dem 01.09. gelten die Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen und mittelfristig wirksame Maßnahmen, dies hat Auswirkungen für den Einzelhandel und die Produktionsbetriebe:
• Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
• Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung(EnSimiMaV)

Da wir für den Gartenbau im Gebäudeenergiegesetz auch in der Novellierung 2020 noch einen Ausnahmetatbestand für Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen sicherstellen konnten, ist die Branche von den meisten Einsparmaßnahmen nicht betroffen und daher auch nicht verpflichtend.

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