Neue Coronaschutzverordnung ab 4.12.2021
Wie von Vielen dringend erwartet, informieren wir Sie nun über die neuen Regelungen, die in NRW ab morgen gelten – und um die gute Nachricht vorweg zu nehmen: Für Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte wird es keine verschärften Zugangsregelungen für Kunden geben!

Vorlagen Weihnachtsbrief für Ihre Saisonarbeitskräfte
Bitte lesen Sie das beigefügte Schreiben von Frau Knaup mit einem Vorschlag für Weihnachtsbriefe an Ihre Saisonarbeitskräfte, in denen auch die Impfproblematik auf sehr nette Weise thematisiert wird. Vorlagen auf polnisch, rumänisch und bulgarisch haben wir ebenso beigefügt.

Brief unserer Präsidentin zum Koalitionsvertrag
Anliegend senden wir Ihnen einen Brief unserer Präsidentin Eva Kähler-Theuerkauf zum neuen Koalitionsvertrag sowie die für Sie und uns wichtigsten Punkte in einer Zusammenfassung.

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - Fragen und Antworten
Anbei senden wir Ihnen ein Schreiben von Herrn Esser zum geänderten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, das die häufigsten Fragen unserer Mitgliedsbetriebe beantwortet. Bei indidivuellen Fragen können Sie sich selbstverständlich auch direkt an uns telefonisch, per Mail oder Fax wenden.

Neue Coronaschutzverordnung NRW ab dem 24.11.2021
Anbei senden wir Ihnen die aktuelle Coronaschutzverordnung, die mit den markierten Änderungen ab heute, dem 24.11.2021 gültig ist. Sie regelt u. a. die Zugangsbeschränkungen in einzelnen Lebensbereichen.

3G am Arbeitsplatz Fragen und Antworten
Da unser Schreiben vom Montag zum Thema „3G am Arbeitsplatz“ einige Fragen der Mitglieder hervorgebracht hat, gehen wir im Schreiben anbei nochmal gezielt darauf ein – speziell auf die Durchführung von Testungen im eigenen Betrieb. Weiterhin haben wir auch einen Bestellschein beigefügt, wenn Sie noch Schnelltests für Ihren Betrieb erwerben möchten.

3G am Arbeitsplatz ab Mittwoch, den 24.11.2021
„3G am Arbeitsplatz“ ist in aller Munde und sicher erwarten Sie dringend die Einzelheiten dieser neuen Regelung.
Bitte lesen Sie hierzu unser beigefügtes Schreiben mit allen Informationen, auf was Sie sich als Arbeitgeber sowie Ihre Arbeitnehmer ab kommenden Mittwoch einstellen müssen.

Senkung der pauschalen Umsatzsteuer auf 9,5 %
Bitte entnehmen Sie in der Anlage unser Schreiben zur Senkung der pauschalen Umsatzsteuer ab 2022.
