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Vor 60 Jahren, am 20. April 1961, würde die „Grüne Charta von der Mainau“ unterschrieben, deren Forderungen nach Erhalt und Förderung der Wertschätzung von Grün für die Bewältigung des Klimawandels aktueller denn je sind.

 

 

Vor dem Hintergrund großer ökologischen Herausforderungen als Folge des Wirtschaftswunders der 50er Jahre trafen sich seit 1957 auf der Insel Mainau auf Einladung von Graf Lennart Bernadotte Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu den Mainauer Rundgesprächen, aus denen die „Grüne Charta von der Mainau“ entstanden ist. Der Beginn des Natur- und Umweltschutzes in Deutschland. Das unter anderem vom ersten Präsidenten des Zentralverbands Gartenbau, Dr. h.c. Ernst Schröder, unterzeichnete Dokument wurde Bundespräsident Heinrich Lübke von Graf Lennart Bernadotte übergeben. Den Originaltext der „Grünen Charta von der Mainau“ finden Sie unter www.mainau.de/grune-charta.html

 

Forderungen Grüne Charta von der Mainau vom 20. April 1961:

 

  1. Eine rechtlich durchsetzbare Raumordnung für alle Planungsebenen unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten
  2. Die Aufstellung von Landschaftsplänen, von Grünordnungsplänen in allen Gemeinden für siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen
  3. Ausreichender Erholungsraum durch Bereitstellung von Gartenland, freier Zugang zu Wäldern, Bergen, Seen und Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten, stadtinnerer Freiraum in Wohnungsnähe für die tägliche Erholung, stadtnaher Erholungsraum für das Wochenende und stadtfernerer Erholungsraum für die Ferien
  4. Die Sicherung und der Ausbau eines nachhaltigen fruchtbaren Landbaus und einer geordneten ländlichen Siedlung
  5. Verstärkte Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines gesunden Naturhaushalts, insbesondere durch Bodenschutz, Klima- und Wasserschutz
  6. Die Schonung und nachhaltige Nutzung des vorhandenen natürlichen oder von Menschenhand geschaffenen Grüns
  7. Die Verhinderung vermeidbarer, landschaftsschädigender Eingriffe, z.B. beim Siedlungs- und Industriebau, beim Bergbau, Wasserbau und Straßenbau;
  8. Die Wiedergutmachung unvermeidbarer Eingriffe, insbesondere die Wiederbegrünung von Unland
  9. Eine Umstellung im Denken der gesamten Bevölkerung durch verstärkte Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Landschaft in der Stadt und Land und die ihr drohenden Gefahren
  10. Die stärkere Berücksichtigung der natur- und landschaftskundlichen Grundlagen im Erziehungs- und Bildungswese;          
  11. Der Ausbau der Forschung für alle den natürlichen Lebensraum angehenden Disziplinen;
  12. Ausreichende gesetzgeberische Maßnahmen zur Förderung und Sicherung eines gesunden Lebensraumes