Aktuell werden einige Betriebe durch ein Schreiben der LWK NRW aufgefordert, die Dokumentation der jährlichen betrieblichen Gesamtsumme des Düngebedarfs sowie des Nährstoffeinsatzes in Form der Anlage 5 der Düngeverordnung (DüV) vorzulegen. Wer dies abgeben muss und wer unter die Ausnahme fällt, erfahren Sie in unserm Schreiben in der Anlage.

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