In den Kreisen Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung wurden in den betroffenen Regionen drei Sperrzonen eingerichtet. Für alle drei Zonen gelten Allgemeinverfügungen der zuständigen Kreisverwaltungen. In der festgelegten Kernzone sind Ausnahmegenehmigungen zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen einzuholen.

 

Aufgrund der dynamischen Ausbreitung der ASP ist eine kurzfristige Ausweitung dieser Zonen jederzeit möglich. Der Landesverband Gartenbau NRW bittet deshalb alle Betriebe, insbesondere mit Saisonarbeitskräften, für das Thema zu sensibilisieren. Entsprechende Merkblätter zu Hygienemaßnahmen stehen in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Aktuelle Informationen, Ansprechpartner und die geltenden Allgemeinverfügungen sind auf den Internetseiten der betroffenen Kreise zu finden.

 

Der Landesverband Gartenbau NRW wird seine Mitgliedsbetriebe fortlaufend über neue Entwicklungen und den aktuellen Sachstand informieren