Im Wachstumschancengesetz wurde die verpflichtende Verwendung einer elektronischen Rechnung im B2B-Bereich (Business-to-Business) normiert. Das bedeutet:
Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Eine Rechnung im PDF-Format gilt nicht als E-Rechnung!
Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) müssen künftig in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 entspricht und die elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Welche Fristen gelten? Für wen gelten sie? Wie bereite ich mein Unternehmen auf die Umstellung vor? All diese Fragen beantwortet Ihnen Bernhard Billermann, Steuerberater der wetreu Alfred Haupt KG Steuerberatungsgesellschaft.
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