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Wegen anstehender Neuanschaffung von Betriebsfahrzeugen erhalten wir zahlreiche Nachfragen nach der geplanten Mauterhebung für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen.
Nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens wird die Mautpflicht für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nicht zum Jahresbeginn, sondern ab
dem 01. Juli 2024 eingeführt. Maßgebend ist hier die zulässige Gesamtmasse des Motorfahrzeuges.

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