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Vorweg: dieses Rundschreiben betrifft NICHT die Mautbefreiung der Landwirtschaft. Fahrzeuge, die Urproduktion befördern, sind weiterhin mautbefreit, unabhängig der technisch zulässigen Gesamtmasse!

Wie wir bereits am 28.11.2023 berichtet haben, gilt ab dem 01.07.2024 auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse ab 3,5 t eine Mautpflicht. ...

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