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Da die derzeitigen Informationen zu den aktuellen Corona Schutzmaßnahmen in den Medien oftmals verwirrend sind, möchten wir Ihnen hiermit etwas mehr Klarheit in den Maßnahmendschungel bringen, siehe Anlage.
Diese Regelungen stellen den aktuellen Stand für NRW zum heutigen Tag dar. Da sich die Gegebenheiten jederzeit ändern können, werden wir Sie im Falle von neuen Maßnahmen wie immer zeitnah informieren.

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Es mag für den einen oder anderen gerade sehr unpassend erscheinen, wenn wir Sie heute zu einem Tagesseminar in Präsenz einladen wollen. Im Vorstand des Fachverbandes haben wir darüber natürlich intensiv diskutiert und kamen dann aber alle einstimmig zu dem Entschluss, dass wir dies wagen wollen. Aber Gärtner denken eben auch sehr pragmatisch und es steht auch wieder eine Saison vor uns, in die wir alle gestärkt und souverän starten sollten und auch müssen. Und genau das wollen wir Ihnen mit unserem Partner, der Pflanzenschule, in diesem Seminar mit auf den Weg geben.

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Wie wir Sie bereits informiert haben, ist es dem ZVG gelungen, dass Gartenbaubetriebe unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von Teilbeträgen der CO2-Abgabe (Carbon-Leakage) beantragen können. Aus diesem Grund möchte der ZVG die von der CO2-Bepreisung betroffenen Zierpflanzenbaubetriebe über das Antragsverfahren im Rahmen eines Online-Seminars informieren.

Wir laden Sie hiermit recht herzlich ein zu der Online-Veranstaltung am  Mittwoch, 26.01.2022 - 14.00 – 16.00 Uhr

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1. Rundschreiben: Neue Coronaschutzverordnung NRW ab dem 13.01.2022

2. Rundschreiben: Einreisemodalitäten / Quarantäneverordnung

3. Rundschreiben: Angebote für den Bezug von Schnelltests

Ab heute, dem 13.01.2022, tritt die neue Coronaschutz Verordnung NRW in Kraft.
Darüber und über weitere relevante Themen informieren wir Sie umfassend in den beiliegenden Schreiben.

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Webinar mit der Techniker Krankenkasse zu den Themen:
Sachbezugswerte 2022 und Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung

Mitte Dezember hatten wir Sie zu einem Online-Seminar mit der Techniker Krankenkasse zu aktuellen Fragen in der Sozialversicherung eingeladen. Gerne können Sie sich dazu noch anmelden, die Einladung den Anlagen. Dort finden Sie auch den Anmeldelink zu der Onlineveranstaltung.

Ebenfalls als Anlage übersenden wir Ihnen die aktuellen Sachbezugswerte für 2022, die die Grundlage zur Bewertung von Arbeitgeberleistungen in Form von Unterkunft und Verpflegung bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen ist.

Ab dem 1. Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter bei der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschuss zu zahlen. Hintergrund ist, dass der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung von Arbeitnehmern zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung einspart. Dieser Betrag ist dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu zahlen. In welchen Fällen der Arbeitgeberzuschuss anfällt, und wie er im Detail ermittelt wird, entnehmen Sie bitte einer Information des Fachverlages Haufe, zusätzlich enthält der Beitrag auch ein Erklärvideo Arbeitgeberzuschuss.

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Ab dem 28.12.2021 gilt in NRW die neue Coronaschutzverordnung. Für den Gartenbau ergeben sich hier keine weiteren Folgen, allerdings werden Maßnahmen auch für bereits immunisierte Personen ausgeweitet. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie im angehängten Rundschreiben.

Wir wünschen Ihnen schon einmal an dieser Stelle für das neue Jahr alles Liebe und vor allem Gesundheit! Vielen Dank für das angenehme Miteinander und Ihre Anregungen und Gespräche in diesem Jahr.

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Da sich einige Mitgliedsbetriebe mit o. g. Problematik gemeldet haben, greifen wir das Thema Energieversorgung für Sie in der Anlage auf.

Für Fragen steht Ihnen Herr Esser gerne zur Verfügung.

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Jedes Jahr bringt neue Regelungen. Was sich 2022 bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ändert und worauf Arbeitgeber achten sollten, erfahren Sie in diesem Online-Seminar am 12. Januar 2022. Das Seminar führen wir mit Techniker Krankenkasse durch und ist kostenlos. Weitere Informationen können der beiliegenden Einladung entnommen werden.

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